SaaS-Dienstleistung „Nodessa“ · Stand: [⚠ DATUM VOR VERÖFFENTLICHUNG EINTRAGEN]
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Nodus Nexus GmbH, Holtorfer Str. 35, 53229 Bonn, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Nisen und Sammy Gounden („Anbieter“), und dem jeweiligen Kunden über die Nutzung der SaaS-Dienstleistung „Nodessa“.
(2) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden die Leistungen nicht angeboten.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Individualvereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
(1) Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich befristete Bereitstellung des KI-gestützten Sprachagenten „Nodessa“ als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet. Der Anbieter stellt dem Kunden die Möglichkeit zur Nutzung der Software über eine Datenfernverbindung bereit; eine Überlassung der Software selbst findet nicht statt.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Paket (Starter, Pro oder Enterprise) sowie den gebuchten Add-ons gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Software laufend weiterzuentwickeln und zu aktualisieren, soweit der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters per E-Mail oder durch Beginn der Leistungserbringung.
(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Vertragsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(1) Der Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gewählten Pakets.
(2) Standardleistungen umfassen: KI-gestützten Sprachagenten, Zugang zum Kunden-Dashboard, Gesprächstranskripte (nur mit aktiver Einwilligung der Anrufer), technischen Support sowie Sprachunterstützung in bis zu 5 Sprachen.
(3) Add-ons können jederzeit zu den zum Zeitpunkt der Buchung aktuellen Preisen hinzugebucht werden. Die Mindestlaufzeit eines Add-ons richtet sich nach dem zugrundeliegenden Hauptpaket, sofern nicht gesondert vereinbart.
(1) Das Onboarding umfasst die Einrichtung und Konfiguration des Sprachagenten und beinhaltet: Kick-off-Gespräch, Aufbau der Wissensbasis, Prompt-Engineering, Stimmauswahl, Einrichtung von Integrationen, Testphase sowie Go-Live-Begleitung.
(2) Die Onboarding-Dauer beträgt typischerweise 5–10 Werktage nach vollständiger Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Zugangsdaten durch den Kunden. Dieser Zeitrahmen ist unverbindlich und begründet keinen Rechtsanspruch.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle für das Onboarding erforderlichen Informationen, Materialien und Zugangsdaten vollständig und rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen, die auf unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen zu dessen Lasten und können gesondert berechnet werden.
(1) Die Vergütung setzt sich zusammen aus: einer einmaligen Setup-Gebühr (fällig bei Vertragsschluss), einem monatlichen Basispreis (jeweils im Voraus zum 1. des Monats), Kosten für verbrauchte Zusatzminuten (nachträglich abgerechnet) sowie ggf. Add-on-Kosten.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung per SEPA-Lastschrift oder Überweisung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB geschuldet.
(4) Bei Wahl der Jahreszahlung entfallen 2 Monatsraten (d. h. 10 Monatsbeiträge für 12 Monate) sowie die einmalige Setup-Gebühr.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise bei wesentlicher Änderung der für die Leistungserbringung maßgeblichen Kostenfaktoren (insbesondere KI-Modellkosten, Telefoniekosten, Personalkosten) anzupassen. Eine Preisanpassung wird dem Kunden mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums schriftlich (E-Mail genügt) mitgeteilt.
(2) Preiserhöhungen sind auf die Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts zuzüglich 5 Prozentpunkte pro Jahr begrenzt.
(3) Im Falle einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich zu kündigen. [⚠ BGH-Konformität dieser Klausel ist anwaltlich zu prüfen — KAN-23 Block 3.3]
(1) Der Vertrag wird für die jeweilige Mindestlaufzeit geschlossen: Starter — 3 Monate, Pro — 6 Monate, Enterprise — 12 Monate.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende (Starter und Pro) bzw. 3 Monate zum Monatsende (Enterprise).
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung, schwerem Verstoß gegen diese AGB oder die Nutzungsbedingungen (Prohibited Use), sowie bei Insolvenzantrag einer Vertragspartei.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform; die Übermittlung per E-Mail ist ausreichend.
(1) Der Anbieter stellt die Verfügbarkeit der Serviceplattform im Jahresmittel wie folgt sicher: Starter — 99,0 %, Pro und Enterprise — 99,5 %.
(2) Planmäßige Wartungsarbeiten werden dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und werden bevorzugt in wartungsarmen Zeiten (z. B. sonntags 02:00–06:00 Uhr) durchgeführt. Wartungszeiten gelten nicht als Ausfallzeiten.
(3) Von der Verfügbarkeitsgarantie ausgenommen sind Ausfälle, die zurückzuführen sind auf: höhere Gewalt, Störungen beim Kunden oder in dessen Netz, Störungen bei Drittanbietern (insbesondere ElevenLabs, Twilio, OpenAI/Google) oder kundenseitig verursachte Fehler.
(4) [⚠ Gutschriftenregelung bei SLA-Unterschreitung ist mit Anwalt zu definieren und vor Go-Live einzutragen]
Der Kunde ist verpflichtet, zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung mitzuwirken. Insbesondere hat der Kunde: eine vollständige und aktuelle Wissensbasis bereitzustellen, erforderliche Zugangsdaten und technische Anbindungen zu liefern, Rückmeldungen zu Testern und Konfigurationen innerhalb von 5 Werktagen zu erteilen, die gesetzeskonforme Nutzung des Agenten — insbesondere hinsichtlich Datenschutz und Einwilligungspflichten gegenüber Anrufern — sicherzustellen, sowie Änderungen an relevanten Unternehmensinformationen unverzüglich mitzuteilen.
Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten beruhen, berechtigen den Anbieter, die Leistungserbringung entsprechend zu verzögern und den Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Serviceplattform ein.
(2) Dem Kunden ist untersagt: die Plattform für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, unerwünschte Werbeanrufe (Kaltakquise ohne Einwilligung) zu tätigen, die Software zu dekompilieren oder rückzuentwickeln (Reverse Engineering), Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben sowie Inhalte zu erzeugen oder zu verbreiten, die gegen die Nutzungsbedingungen von ElevenLabs, Twilio oder der eingesetzten KI-Modelle (Prohibited Use Policies) verstoßen.
(3) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte seiner Wissensbasis und für die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Agenten in seinem Geschäftsbetrieb.
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten von Anrufern im Auftrag des Kunden als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Zwischen den Parteien ist ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen, der Bestandteil des Gesamtvertrags ist.
(2) Als Unterauftragsverarbeiter setzt der Anbieter insbesondere ein: ElevenLabs, Inc. (Sprachsynthese), Twilio Inc. (Telefonie/Sprachverarbeitung), OpenAI/Google (KI-Modelle) sowie Supabase, Inc. (Datenbank). Der Kunde erklärt sich mit dem Einsatz dieser Unterauftragsverarbeiter einverstanden.
(3) Die Gesprächsaufzeichnung und Transkription erfolgt ausschließlich mit aktiver Einwilligung des jeweiligen Anrufers zu Beginn des Gesprächs. Die technische Einwilligungsabfrage wird vom Anbieter implementiert.
(4) Weitere Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung und dem AVV zu entnehmen.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf das Zweifache der vom Kunden im betreffenden Vertragsjahr gezahlten Vergütung, höchstens jedoch 50.000 EUR je Schadensereignis.
(3) Für inhaltliche Fehler, Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten der durch den KI-Agenten generierten Antworten übernimmt der Anbieter keine Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, den Einsatz des Agenten in rechtlich oder fachlich besonders sensiblen Bereichen (insbesondere Medizin, Recht, Finanzen) durch geeignete Hinweise und technische Maßnahmen zu beschränken oder auszuschließen. [⚠ KI-Haftungsklausel zwingend anwaltlich prüfen lassen — KAN-23 Block 12.3]
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(1) Der Anbieter schuldet eine Leistung, die im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Unwesentliche Abweichungen begründen keine Mängelansprüche.
(2) Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Kenntnis, schriftlich beim Anbieter anzuzeigen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Mängel durch Nachbesserung zu beheben. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, hat der Kunde die gesetzlichen Rechte.
(4) Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Entdeckung des Mangels, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Alle Rechte an der Software, den zugrundeliegenden Technologien, Algorithmen, Dokumentationen und sonstigen vom Anbieter entwickelten Materialien verbleiben beim Anbieter.
(2) Alle vom Kunden bereitgestellten Daten, Inhalte und Materialien (insbesondere die Wissensbasis) verbleiben geistiges Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter ein auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist.
(3) Bei Buchung von Voice Cloning: Das erstellte Stimmmodell wird für die Dauer des Vertrags genutzt. [⚠ Eigentumsrecht am Voice-Cloning-Modell ist vor Go-Live anwaltlich zu klären — KAN-23 Block 9.3. Vorläufige Regelung: Löschung des Modells bei Vertragsende.]
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrags erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht offenzulegen. Diese Verpflichtung gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung des Vertrags.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Preisgestaltung, Kundendaten sowie alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Unterlagen.
(3) Ausgenommen sind Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren, der Partei bereits bekannt waren oder gesetzlich offenzulegen sind.
(1) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der KI-Agent deaktiviert. Kundendaten werden innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (insbesondere § 147 AO: Rechnungs- und Vertragsdaten bis zu 10 Jahre).
(2) Audiodaten werden unmittelbar nach der Verarbeitung gelöscht. Transkripte werden standardmäßig nach 30 Tagen gelöscht.
(3) Der Kunde hat das Recht, vor Vertragsende einen vollständigen Export seiner Daten (Transkripte, Konfiguration) im Format CSV oder JSON anzufordern.
(4) Der Anbieter stellt dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach vollständiger Datenlöschung eine schriftliche Löschbestätigung aus.
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.
(2) Der Kunde hat das Recht, Änderungen innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Zustimmung zu den geänderten AGB als erteilt. In der Mitteilung wird der Anbieter ausdrücklich auf diese Rechtsfolge des Schweigens hinweisen.
(3) Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [⚠ Bonn — vor Go-Live bestätigen], sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel). Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Nebenabreden und Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform.
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